Bauelemente , Stahlkonstruktionen und Verglasungen |
4 Jahre |
Beginn ab Abnahme |
bewegliche Beschläge und elektromechanische Bauteile |
2 Jahre |
Beginn ab Abnahme |
automatische Antriebe mit Wartungsvertrag des Herstellers |
2 Jahre |
Beginn ab Abnahme des Herstellers |
automatische Antriebe ohne Wartungsvertrag |
1 Jahr |
Beginn ab Abnahme des Herstellers |
sonstige Liefer- und Geschäftsbedingungen
- Verglasung und Profilabmessungen nur als statische Vorbemessung.
- Kosten für einen erforderlichen statischen Nachweis werden gesondert in Rechnung gestellt.
- Wenn nicht anders gefordert, wird die Ausführungsklasse nach DIN EN 1090-2 Anhang B ausgewählt.
- ev. erforderliche Gerüste müssen bauseits gestellt werden.
- Feuerschutzelemente, Feststellanlagen und automatische Antriebe unterliegen einer Abnahmepflicht, diese Kosten werden gesondert berechnet.
- Feuerschutzelemente, Feststellanlagen und automatische Antriebe unterliegen einer jährlichen Wartung von einem Fachbetrieb, diese Kosten sind im Angebot nicht enthalten.
- Komplette Montage beinhaltet keine Maurer-, Fußboden-, Malerarbeiten, E-Anschlüsse und Wandanschlußleisten.
- Die Metallbau Evers GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
- Auftragsbestätigungen sind vom Besteller sofort nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Alle dort vermerkten Angaben sind für die Auftragsabwicklung verbindlich. Änderungen sind schriftlich mitzuteilen, Versäumnisse gehen zu Lasten des Bestellers.
- Von uns bestätigte Lieferfristen werden bestmöglich eingehalten. Treten Verzögerungen durch höhere Gewalt ein, hat der Auftraggeber kein Recht irgendwelche Ansprüche zu stellen, bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
- Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behält sich der Verkäufer das Eigentum an seinen Waren vor.
- Die Abnahme der Lieferung erfolgt förmlich, ist keine förmliche Abnahme erfolgt gilt die Lieferung nach Erhaltung der Schlussrechnung als abgenommen.
- Gewährleistung wird im Rahmen der VOB nur bei sachgemäßer Behandlung unserer Ware erbracht, Sie entfällt, wenn die Ware ohne unsere Zustimmung verändert, beschädigt, verschmutzt oder außer Funktion gesetzt wurde.
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