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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Metallbau Evers GmbH

Gewährleistungsfristen

Bauelemente , Stahlkonstruktionen und Verglasungen 4 Jahre Beginn ab Abnahme
bewegliche Beschläge und elektromechanische Bauteile 2 Jahre Beginn ab Abnahme
automatische Antriebe mit Wartungsvertrag des Herstellers 2 Jahre Beginn ab Abnahme des Herstellers
automatische Antriebe ohne Wartungsvertrag 1 Jahr   Beginn ab Abnahme des Herstellers

 

 

sonstige Liefer- und Geschäftsbedingungen

  • Verglasung und Profilabmessungen nur als statische Vorbemessung.
  • Kosten für einen erforderlichen statischen Nachweis werden gesondert in Rechnung gestellt.
  • Wenn nicht anders gefordert, wird die Ausführungsklasse nach DIN EN 1090-2 Anhang B ausgewählt.
  • ev. erforderliche Gerüste müssen bauseits gestellt werden.
  • Feuerschutzelemente, Feststellanlagen und automatische Antriebe unterliegen einer Abnahmepflicht,  diese Kosten werden gesondert berechnet.
  • Feuerschutzelemente, Feststellanlagen und automatische Antriebe unterliegen einer jährlichen Wartung von einem Fachbetrieb, diese Kosten sind im Angebot nicht enthalten.
  • Komplette Montage beinhaltet keine Maurer-, Fußboden-, Malerarbeiten, E-Anschlüsse und Wandanschlußleisten.
  • Die Metallbau Evers GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.
  • Auftragsbestätigungen sind vom Besteller sofort nach Erhalt sorgfältig zu prüfen. Alle dort vermerkten Angaben sind für die Auftragsabwicklung verbindlich. Änderungen sind schriftlich mitzuteilen, Versäumnisse gehen zu Lasten des Bestellers.
  • Von uns bestätigte Lieferfristen werden bestmöglich eingehalten. Treten Verzögerungen durch höhere Gewalt ein, hat der Auftraggeber kein Recht irgendwelche Ansprüche zu stellen, bzw. vom Vertrag zurückzutreten.
  • Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus der Geschäftsverbindung behält sich der Verkäufer das Eigentum an seinen Waren vor.
  • Die Abnahme der Lieferung erfolgt förmlich, ist keine förmliche Abnahme erfolgt gilt die Lieferung nach Erhaltung der Schlussrechnung als abgenommen.
  • Gewährleistung wird im Rahmen der VOB nur bei sachgemäßer Behandlung unserer Ware erbracht, Sie entfällt, wenn die Ware ohne unsere Zustimmung verändert, beschädigt, verschmutzt oder außer Funktion gesetzt wurde.

 

Metallbau Evers GmbH
Stellmacher Str. 13
26506 Norden
Telefon: 04931 / 919291 - 00
Telefax: 04931 / 919291 - 09
E-Mail: metallbau-evers@ewetel.net